Bier Metapher Marmeladenglas

Keine Bockbierwürze im Glühwein

Landgericht München I: Bockbierwürze ist mehr Wasser als Würze

Glühwein darf nur Wein, Süßungsmittel und Gewürze enthalten. Bockbierwürze darf nicht zugesetzt werden, wie das Landgericht München I in einem am Montag, 21.11.2022, bekanntgegebenen Urteil entschied (AZ: 17 HKO 8213/18). Damit darf ein bayerisches Brauhaus sein mit Bockbierwürze versetztes weinhaltiges Getränk nicht mehr als „Glühwein“ verkaufen. Mit Erfolg hatte eine Weinkellerei dies beanstandet.

Exkurs: Was ist überhaupt “Würze”?

Die Würze entsteht beim Bierbrauen, wenn die Maische vom Brauwasser, in welchem das Malz eingeweicht wurde, getrennt wird. Während des Läuterns setzen sich die festen Stoffe des Malzes in dem Läuterbottich ab. Die entstehende Schicht nennt man Treberkuchen. Die Flüssigkeit hingegen wird durch den Filter weitergeleitet. Anschließend kommt die Würze in die “Würzepfanne” oder auch “Sudpfanne”, wo sie bis zum Sieden gekocht wird. Währenddessen wird Hopfen hinzugegeben. Je mehr Hopfen hinzugegeben wird, desto bitterer und herber wird das Bier. Beim Hopfenkochen entstehen Temperaturen von über 80°C. Dies bewirkt, dass die Malzenzyme denaturieren und sich an der Oberfläche der Würze absetzen. Diese Schicht nennt man Heißtrub. Während der Denaturierung verdampft das Wasser beim Kochen und die Würze konzentriert sich hoch zur Stammwürze.

Würze besteht also aus dem Brauwasser, dem Hopfen und dem gelösten Malzzucker.

Zur Begründung verwies das Landgericht, Glühwein dürfe nach der EU-Weinverordnung nur Wein, Süßungsmittel und Gewürz enthalten. Mit der Bockbierwürze werde dem Getränk aber zwei Prozent zusätzliches Wasser zugesetzt. Verbraucher würden so in die Irre geführt und der Begriff Wein „in unzulässiger Weise ‚verwässert‘“.

Als Sachverständigen hatte das Gericht einen Önologen angehört, einen Experten für Verfahren der Weinherstellung. Der betonte, der in dem Wort „Bockbierwürze“ enthaltene Begriff „Würze“ sei lediglich historisch bedingt und „inhaltsstofflich nicht korrekt“. Die Bockbierwürze sei „kein Gewürz, sondern eine Flüssigkeit, die ein Gewürz empfängt“.  Soll heißen: Sie besteht aus viel Wasser und vergleichsweise wenig Gewürz. Der so erfolgende Wasserzusatz zu dem vermeintlichen Glühwein sei „erheblich“.

Und daher ist er mit den EU-Vorgaben für Glühwein nicht vereinbar, so das Landgericht in seinem Urteil vom 17.11.2022. Beim Zusatz von Gewürzen müsse die eventuell notwendige Wassermenge „so gering wie möglich“ sein. Das sei bei einem Zusatz von zwei Prozent Wasser nicht mehr der Fall.


Wenn´s nicht ums Bier geht, dann befasse ich mich mit ArbeitsrechtWirtschaftsmediationBusiness Coaching und dem Durchführen von Schulungen und Webinaren.

Podcast Arbeitsrecht

Zudem habe ich mit meinem Kollegen Jürgen Sauerborn einen Podcast gestartet. Wir wollen unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.

Roggenweizen Bierbotschafter Weizenbier

Es darf auch mal ein Weizen sein…

Anlässlich des 50. Geburtstags meiner Frau habe ich mich entschlossen, ihr zu Ehren ein Weizenbier zu brauen.

Es sollte aber nicht irgendein Weizenbier sein. Denn zu einem solch besonderen Tag gehört auch ein besonderes Weizen! Deshalb bin ich auf die Idee gekommen, dass es doch auch ein Roggen-Weizenbier sein dürfte.

Um beim Brauen keine Probleme zu bekommen, habe ich den Roggenmalz-Anteil auf 20 % begrenzt. Gehopft wurde mit Mandarina Bavaria.

Herausgekommen ist ein frisches malziges Weizenbier mit dem klassischen Bananenaroma und feinen Fruchtnoten vom Hopfen. Den Geburtstagsgästen hat es geschmeckt.


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Chocolate Milk Stout2

Einen guten Rutsch…

…wünscht Bierbotschafter Thorsten Blaufelder.

Zum Jahresende ist es mir endlich geglückt, die Bierflaschen meines Chocolate Milk Stout zu etikettieren.

Chocolate Milk Stout

Nach einer mehrwöchigen Nachreifung im Kühlschrank war es fertig.

Das Stout schmeckt äußerst süffig mit einer langanhaltenden würzigen und fruchtigen Hopfennote.


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Citra Mandarina Bavaria Pale Ale

Ein Pale Ale für den Sommer

Es wurde mal wieder Zeit den „Braukessel“ anzuschüren. Ein Sommer-Bier sollte es werden, auch wenn der metereologische Sommer noch weiter auf sich warten lässt. Morgen sollen die Temperaturen auf 15 Grad am Tag absinken.

Ich entschied mich dafür, mal ein obergäriger Bier zu brauen. Als Hopfen verwendete ich zum einen Citra und zum anderen Mandarina Bavaria.

Im Ergebnis erhielt ich ein süffiges, fruchtig-herbes Bier, das mich über den Sommer begleiten wird.

Sommer Pale Ale



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Bierstacheln Starkbier Doppelbock

Bierstacheln!? Was ist das?

Beim Stacheln wird ein heißglühender Eisenstab in ein kaltes Bier getaucht. Durch die Hitze karamellisiert der Zucker und der Schaum steigt nach oben. Es verändert sich nicht nur die Temperatur, vielmehr entsteht ein besonderes Geschmackserlebnis: die Biere werden dadurch weicher, runder, malzaromatischer. Insbesondere dunkle bis schwarze Biere gewinnen erheblich an Aroma.

Die Legende besagt, dass Schmiede im Mittelalter ihr kaltes Bier anwärmten, indem sie den glühenden Schürhaken ins Bier tauchten. Dabei bemerkten sie nicht nur eine Themperatur-, sondern auch eine einzigartige Geschmacksveränderung.

Zum Stacheln eignen sich besonders dunkle Biere, Stark-, Bock- und Doppelbockbiere, weil sie einen höheren Malzgehalt und viel Restzucker haben.

Zunächst wird die Spitze des Bierstachels mithilfe eines Bunsenbrenners auf 600 Grad erhitzt.

Wenn Sie weitere Informationen zum Bierstacheln benötigen, kommen Sie gerne auf mich zu.



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